Meine Vertrauensgarantie - Ihr Versicherungsmakler in Waltrop

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Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Jens Gröger


Rechtsschutz richtig planen

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitver­sichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollte man sich ausführlich beraten lassen.




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Risiko-Lebensversicherung – Viel Schutz für kleines Geld

Risiko-Lebensversicherung – Viel Schutz für kleines Geld

In einer guten Partnerschaft steht einer für den anderen ein und übernimmt Verantwortung. Das gilt für eine Liebesbeziehung ebenso wie in einer beruflichen Partnerschaft. Die Risiko-Lebensversicherung hilft, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Das bestätigte vor kurzem auch die Stiftung Warentest mit ihrem Fazit: „Risiko­lebens­ver­si­che­rungen sind günstig und sinnvoll.“ 

Vor allem junge Familien bietet dieser Vertrag finanzielle Sicherheit. Aber auch Geschäftspartner können sich gegenseitig absichern. Besonders wichtig ist die Risikoversicherung, wenn Verbindlichkeiten bestehen, also ein Darlehen aufgenommen wurde oder das Konto deutlich in den Miesen ist. Denn falls einem der Partner etwas zustößt, muss der andere häufig allein für die Schulden aufkommen. 

Eine Risiko-Lebensversicherung erbringt eine Kapitalzahlung, sofern die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Es gibt sogar die Möglichkeit,  mehrere Per­sonen in einem Vertrag zu ver­sichern. Ein Sparvorgang ist meistens nicht vorgesehen. Deshalb bietet diese Versicherung viel Versicherungsschutz für wenig Geld. 

Der Beitrag hängt ab vom Alter bei Vertragsabschluss, der Laufzeit und natürlich von der vereinbarten Versicherungssumme. Vorerkrankungen können zu einem Beitragszuschlag oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Ablehnung des Vertrages führen, aber das kommt selten vor. Nichtraucher zahlen meistens weniger, und je jünger der Versicherte bei Vertragsbeginn, umso günstiger ist sein Beitrag. 

Auch bei einer Risikoversicherung fallen Überschüsse an. Der Versicherer gibt davon mindestens 90 Prozent an seine Kunden weiter. Das geschieht meistens durch Verrechnung mit dem Beitrag. Der Nettobeitrag ist also niedriger als der Bruttobeitrag, kann bei schlechtem Schadenverlauf allerdings  auch steigen. 


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Baufinanzierung

Baufinanzierung

Eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung ermöglicht es, den Traum von Wohneigentum zu realisieren. Das Darlehen ist zweckgebunden und dient zum Bau, Kauf, Modernisierung oder Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Rückführung des Kredites erfolgt in monatlichen Raten, bestehend aus Tilgung und Zins. 

Die häufigste Darlehensform bei einer Baufinanzierung ist das Annuitätendarlehen. Hier bleibt die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit konstant, was Planungssicherheit schafft. Die Zusammensetzung der Annuität (Rate) verschiebt sich im Laufe der Zeit. Anfangs ist der Zinsanteil höher und es wird relativ wenig vom Darlehen getilgt. Diese Gewichtung ändert sich stetig, so dass am Ende der Laufzeit der Tilgungsanteil immer höher und der Zinsanteil niedriger wird.

Infografik: Baufinanzierung – wofür kann ich sie nutzen?

Wichtige Kriterien bei einer Baufinanzierung

  1. Bonität: Vor der Bewilligung einer Baufinanzierung wird die Bonität des Kreditnehmers geprüft. Dabei werden unter anderen die Einkommens- und Vermögenssituation berücksichtigt und ein Schufa-Auskunft eingeholt.
  2. Eigenkapital: Banken verlangen in der Regel einen gewissen Anteil an Eigenkapital, um das Risiko der Baufinanzierung zu minimieren. Als grober Richtwert gelten 20 bis 30 Prozent der Finanzierungssumme, die als Eigenkapital vorhanden sein sollte, um etwa Makler, Grunderwerbssteuer oder Notarkosten bezahlen zu können. Je höher das Eigenkapital, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen.
  3. Zinsbindung: Beim Abschluss einer Baufinanzierung werden über einen festen Zeitraum (meist 10 oder 15 Jahre), die Zins- und Rückzahlungskonditionen (Zinsbindung) fixiert. Das schafft Planungssicherheit. Wer mit steigenden Zinsen rechnet, vereinbart eine längere Zinsbindung. Nach Ablauf der Zinsbindung wird über die Restschuld eine Anschlussfinanzierung, zu den dann aktuellen Konditionen und mit neuer Zinsbindung, abgeschlossen. 
  4. Tilgungssatz: Der Tilgungssatz wird beim Abschluss festgelegt (z.B. 4 %). Je nach finanziellem Spielraum sollte er so hoch wie möglich gewählt werden, damit der Kredit schneller abgelöst werden kann. In der Regel kann der Tilgungssatz während der Laufzeit angepasst (meist 1x pro Jahr) werden.
  5. Sicherheiten: Zur Absicherung der Baufinanzierung verlangen Kreditinstitute in der Regel Sicherheiten, wie z.B. eine Grundschuld auf der zu finanzierenden Immobilie und eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung auf den Kreditnehmer in Höhe der Darlehenssumme.
  6. Sondertilgung: Um die Baufinanzierung schneller abzulösen, kann in der Regel einmal pro Jahr eine Sondertilgung erfolgen. Diese ist bei den meisten Banken auf 5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt.
  7. Förderungen: Das Bauvorhaben ist gegebenenfalls über verschiedene Programme (z.B. KfW-Darlehen, Wohnungsbauprämie) förderfähig bzw. wird vom Staat unterstützt.